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BVerwG, 05.10.1979 - 4 B 112.79 |
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Verlauf einer Wasserleitung über Grundstücke - Kollision der geplanten Linienführung mit verschiedenen Bauvorhaben - Zwangsbelastung der Grundstücke mit einer beschränkten persönlichen Dienstbarkeit - Entscheidung durch Beschluss ohne mündliche Verhandlung
Verfahrensgang
- VGH Bayern, 26.02.1979 - 302 VIII 75
- BVerwG, 05.10.1979 - 4 B 112.79
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- BVerwG, 06.02.1979 - 4 B 12.79
Auszug aus BVerwG, 05.10.1979 - 4 B 112.79
Der beschließende Senat hat wiederholt ausgesprochen, daß eine in Übereinstimmung mit Art. 2 § 5 Abs. 1 des Gesetzes zur Entlastung der Gerichte in der Verwaltungs- und Finanzgerichtsbarkeit vom 31. August 1978 (BGBl. I S. 446) ergangene Entscheidung des Berufungsgerichts, eine einstimmig als unbegründet erkannte Berufung ohne mündliche Verhandlung durch Beschluß zurückzuweisen, generell weder gegen das Gebot des rechtlichen Gehörs (Art. 103 Abs. 1 GG) noch gegen das Gebot effektiven Rechtsschutzes (Art. 19 Abs. 4 GG) verstößt und daß diese Verfassungsvorschriften ein mündliches Gerichtsverfahren nicht vorschreiben (vgl. Beschluß vom 6. Februar 1979 - BVerwG 4 B 12.79 -, NJW 1979, 1315).